Förderung

Gefördert werden alle Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, sowie deren Ehegatten bei Zusammenveranlagung, nicht aber Beamte, geringfügig Beschäftigte, versicherungsfreie Selbständige und die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, sofern sie eine beamtenähnliche Zusatzversorgung erhalten.


Zulagen

Jahr
Grundzulage
Zulage pro Kind
2002/2003
38 EUR
46 EUR
2004/2005
76 EUR
92 EUR
2006/2007
114 EUR
138 EUR
ab 2008
154 EUR
185 EUR


Mindesteigenbeitrag, um volle Zulage zu erhalten:
Jahr
soziaversicher-
ungspflichtiges Einkommen
des Vorjahres
Mindestbeitrag,
wenn prozentualer Anteil kleiner
(Sockelbetrag)
ohne Kind
1 Kind
ab 2 Kinder
2002/2003
1% abzgl. Zulage
45 EUR
38 EUR
30 EUR
2004
2% abzgl. Zulage
45 EUR
38 EUR
30 EUR
2005
2% abzgl. Zulage
90 EUR
75 EUR
60 EUR
2006/2007
3% abzgl. Zulage
90 EUR
75 EUR
60 EUR
ab 2008
4% abzgl. Zulage
90 EUR
75 EUR
60 EUR


Sonderausgabenabzug

Altersvorsorgebeträge können auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden. Das Finanzamt prüft, was im Einzelfall günstiger ist, es gibt entweder Zulage oder Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug.
Jahr
Maximale steuerliche
Berücksichtigung der
Altersvorsorgebeträge
2002/2003
525 EUR
2004/2005
1.050 EUR
2006/2007
1.575 EUR
ab 2008
2.100 EUR


Hier können Sie eine einfache Beispielrechnung durchführen.


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